Materialien zu diesen Sonntagen dürfen Sie erwarten, erstellte Gottesdienste sind bereits verlinkt. Alle Gottesdienste dürfen zur Verkündigung unter Nennung des Herausgebers "Michaeliskloster Hildesheim" weiter genutzt werden.
Liebe Beauftragte und Sprecher*innen für die Lektoren- und Prädikantenarbeit in den Kirchenkreisen unserer Landeskirche, eigentlich sollte es selbstverständlich sein,… doch es scheint an manchen Stellen bei all dem „neuen Normalen“ in Vergessenheit zu geraten. Darum klingelt bei mir immer wieder das Telefon und ich gebe die dann geäußerte Bitte hiermit weiter: Bitte erinnern Sie die Kolleg*innen im Pfarramt und in den Kirchenvorständen daran, dass sie die jeweils in ihrer Kirchengemeinde geltenden Hygienekonzepte und Präventionsmaßnahmen des Gottesdienstortes an die Lektor*innen und Prädikant*innen weitergeben. Es gibt die Erfahrung bzw. die Sorge, dass Gottesdienste vorbereitet werden, die dann an den Orten, an denen sie gefeiert werden sollen, so nicht durchführbar sind. Gerade mit Blick auf die Sommerferien wäre es gut, wenn die Bedingungen möglichst langfristig abgesprochen werden können. Es wäre schade, wenn es da zu Missverständnissen oder Missstimmung kommt. Vielleicht klappt es ja auch an vielen Orten selbstverständlich und gut?! Ihnen allen weiterhin gesegnete Gottesdienste unter freiem Himmel, an neuen oder vertrauten Orten mit neuen Arrangements!
Herzliche Grüße aus dem Lektoren- und Prädikantendienst
Emsland/Grafschaft Seit dem 7. Mai ist die Wiederaufnahme von Gottesdiensten unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln durch die Behörden gestattet. Die Pfarrämter des Ev.-luth. Kirchenkreises Emsland-Bentheim haben gemeinsam mit den Kirchenvorstehern darüber beraten, wie und wann unter den neuen Bedingungen erste Gottesdienste gefeiert werden können. Bedacht werden mussten neben den Bedingungen für den Mitarbeiterkreis auch die Zielgruppe der Besucher. „Bei den Gottesdienstbesuchern ist es klar: Hier schätzt jeder sein Risiko selbst ein. Sind klare Kennzeichen einer Erkrankung aber bekannt oder erkennbar, sollte von einem Besuch abgesehen werden“, so der Pressesprecher des Kirchenkreises, Pastor Ulrich Hirndorf. Viele, die sich ehrenamtlich in ihrer Kirchengemeinde verantwortlich einsetzen, machten dies erfahrungsgemäß als Ruheständler . Zwar, so Hirndorf gäbe es keine starre Altersgrenze, jedoch gehörten Verantwortliche ab 60 zur Risikogruppe und ab 70 zur Hochrisikogruppe. Der Superintendent des Kirchenkreises, Bernd Brauer rät hier zu verantwortungsvollen Absprachen zwischen Pastorat und Kirchenvorstand, wer in den kommenden Wochen als Gottesdiensthelfer eingesetzt wird: „Ich empfehle es ausdrücklich nicht, Personen aus dieser Gruppe einzusetzen. In jeder Gemeinde muss abgewogen werden zwischen dem, was verantwortbar ist und dem, was die Mitarbeitenden sich wünschen und anbieten. Personen mit bekannten Vorerkrankungen oder Vorerkrankungen im unmittelbaren häuslichen Umfeld rate ich allerdings derzeit dringend ab, aktiv und verantwortungsvoll an Gottesdienstlichen Versammlungen mitzuwirken.“
Mehrere Gemeinden werden bereits am kommenden Sonntag zu Gottesdiensten einladen, andere werden Schritt für Schritt folgen. Der Kirchenkreis hat allen Gemeinden ein Starterset an Mundnasenmasken zukommen lassen. Die Nähwerkstatt Tabitha des Klosters Frenswegen, hat unter der Leitung von Schwester Carola Beermann kurzfristig 360 nachhaltige Stoffmasken in Heimarbeit genäht. Niemand, der seine Maske zuhause vergessen hat, soll abgewiesen werden. Auch Handdesinfekionsmittel sind an die Gemeinden geliefert worden. „Diese Geste des Kirchenkreises“, so der Superintendent, „soll denjenigen Gemeinden, die die Chance zum Wiederbeginn der Gottesdienste schon jetzt für sich nutzen wollen, helfen. Es ist für mich in den Tagen des verpflichtenden Mundschutzes ein wenig wie bei der Wüstenwanderung des Volkes Israel. Auch wir wissen nicht, was uns jeden Tag erwartet, und ob jeder einzelne Schritt, den wir gehen, richtig ist. Aber die Reise wird gewagt – auch mit Mundschutz, weil für uns Christen Gott auch heute mit seinem Wort vor uns her geht - und wir uns entsprechend ausrüsten. Es muss ja nicht gleich 40 Jahre dauern.“
Folgende lutherische Gemeinden werden bereits am kommenden Sonntag Gottesdienst feiern
Grafschaft und Emsland
Bad Bentheim: Hauptgottesdienst 10.00 Uhr
Emlichheim: Hauptgottesdienst 10.30 Uhr
Hoogstede Hauptgottesdienst 9.00 Uhr
Neuenhaus Hauptgottesdienst 10.45 Uhr
Uelsen: Hauptgottesdienst 9.00 Uhr
Sögel: Hauptgottesdienst 10.00 Uhr, bei Bedarf zus. 11 Uhr. Tel. Voranm. unter Pfarrbüro, lt. Hygieneplan 30 Plätze
Spelle: Hauptgottesdienst 9.00 Uhr, kurzfristig 2. GD um 10.30 Uhr bei Bedarf
Meppen/Bethlehem: Hauptgottesdienst 10 Uhr (nicht in Osterbrock)
Haselünne: Hauptgottesdienst 9.00 Uhr, danach jeden 2. Sonntag im Monat um 10.30 Uhr
Herzlake: Hauptgottesdienst 10.30 Uhr, danach jeden 2. Sonntag im Monat um 9.00 Uhr
Nun ist er da, der Newsletter des Lektorendienstes! Ausgabe April 2020 kann hiewr heruntergeladen werden. Viel Freude Beim Stöbern wünscht Ulli Hirndorf
Seit dem 6. April haben die christlichen Kirchen in Niedersachsen in Absprache mit der Telefon – und Notfallseelsorge eine Seelsorge-Hotline in der Corona-Krise gestartet.
Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 111 20 17 stehen täglich (auch an Sonn- und Feiertagen) zwischen 14 Uhr und 20 Uhr parallel drei ausgebildete Seelsorger*innen für Gespräche zur Verfügung.
Technisch unterstützt wird das Projekt von der NDR-Media GmbH in Hamburg.
NDR 1 Niedersachsen weist an jedem Werktag auf das Angebot hin.
158 Seelsorger*innen aus den evangelisch-lutherischen Kirchen, der evangelisch-reformierten und der römisch-katholischen Kirche arbeiten mit.
Ostern steht für die Hoffnung, dass der Tod nicht das letzte Wort hat. Symbolisiert wird diese Hoffnung am Auferstehungsmorgen des Ostersonntags mit dem Entzünden der neuen Osterkerze und dem Verteilen von kleinen Osterkerzen an die Gemeindeglieder. Da in diesem Jahr keine öffentlichen Osternacht- und Auferstehungsgottesdienste stattfinden können, hat der Bischofsrat der Hannoverschen Landeskirche im Einvernehmen mit der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen angeregt, am Karfreitag und Ostersonntag die Kirchen für Einzelpersonen zu öffnen. Außerdem gibt es eine Absprache zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz, dass in ökumenischer Gemeinschaft am Ostersonntag um 12:00 Uhr in möglichst allen Gemeinden das volle Geläut zum Osterfest erklingt. Durch die mit der Landesregierung abgestimmte "kleine" Kirchenöffnung kann beispielsweise am Ostersonntag angeboten werden, dass jeweils ein Familienmitglied die Möglichkeit hat, eine kleine Kerze der Hoffnung abzuholen. „Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir mit dieser Einladung aussprechen und appellieren an die Gemeindeglieder, darauf zu achten, dass niemals mehr als zwei Personen gleichzeitig die Kirche betreten, um das Osterlicht nach Haus zu holen. Gleichzeitig freuen wir uns im Kirchenkreis darüber, dass uns der Bischofsrat mit diesem kleinen Signal die Möglichkeit gibt, in geschwisterlicher Verbundenheit mit den katholischen Brüdern und Schwestern, das Osterlicht leuchten zu lassen“, so Bernd Brauer, Superintendent des Ev.-luth. Kirchenkreises Emsland Bentheim. Wie genau die Pfarrämter und Kirchenvorstände von der Möglichkeit Gebrauch machen, ist den örtlichen Informationen, Aushängen und Internetpräsenzen zu entnehmen.
Heute wendet sich Superintendent Bernd Brauer zum zweiten Mal an die Gemeindeleitungen und andere Nutzer der Infoseite. Ein aktueller Überblick über Ereignisse im Kirchenkreis und ein Ausblick auf die Karwoche.
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In der Passions- und Osterzeit haben wir in diesem Jahr eine Ausnahmesituation, wie sie noch nie bestand: Eine leibliche Gemeinschaft in der Feier des Gottesdienstes und des Abendmahls ist uns nicht möglich. Das ist ein tiefer Schmerz für uns alle. In dieser geistlichen Notsituation sind viele kreative Ideen entstanden, wie Gottesdienst und Andacht gleichwohl gefeiert werden können. In der Karwoche und zu Ostern, ganz besonders am Gründonnerstag, ist auch eine Abendmahlsfeier in der Gemeinschaft einer zusammenlebenden Familie oder Hausgemeinschaft möglich. Unsere Kirchenverfassung sagt dazu: „Im Notfall können alle Mitglieder der Kirche aufgrund ihrer Taufe Aufgaben des Amtes der öffentlichen Verkündigung wahrnehmen.“ (Artikel 12 Absatz 5). Damit kann in dieser geistlichen Notsituation jedes Mitglied unserer Kirche die Feier des Abendmahls leiten. Darüber besteht Übereinstimmung mit dem Bischofsrat. Der Grundsatz in unserer Kirche bleibt bestehen, dass das Abendmahl eingesetzt wird von denen, die dazu ordnungsgemäß berufen sind, also Pastorinnen und Pastoren sowie Prädikantinnen und Prädikanten. Das Team im Michaeliskloster Hildesheim, unser Zentrum für Gottesdienst und Kirchenmusik hat dazu einen kleinen Ablauf gestaltet, der hier heruntergeladen und in den Familien verwendet werden kann.
Aufgrund des Versammlungsverbots in kirchlichen Einrichtungen muss leider der regionale Lektorenausbildungskurs eine Pause nehmen. Zu gegebener Zeit werden neue Termine an die Kursteilnehmer übermittelt und der Kurs fortgesetzt.
Aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens sagen wir das Frühjahrstreffen der Lektoren/Prädikanten des Kirchenkreises ab. Ein Termin für das Herbsttreffen wird rechtzeitig bekanntgegeben. P. Ulrich Hirndorf, Präd. Kerstin Schomakers